Wir werden diesen Weg daher aktiv unterstützen und hierzu schon im laufenden Änderungsverfahren des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes eine entsprechende gesetzliche Ergänzung vorschlagen", informiert der CSU-Landtagsabgeordnete und BRK-Kreisvorsitzende Eberhard Sinner und freut sich für seine vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.
Erst vor wenigen Tagen hat sich Innenminister Herrmann dafür ausgesprochen, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Rettungsdienst einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber ihrem Arbeitgeber erhalten sollen, wenn sie von den Integrierten Leitstellen während der Arbeitszeit zu einem Notfalleinsatz gerufen werden. Zugleich sollen sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bekommen. Entsprechende Freistellungs- und Lohnersatzregelungen gelten für ehrenamtliche Feuerwehrleute bereits seit langem.
"Nach jahrelangen Diskussionen wollen wir nun einen Schlusspunkt setzen. Unsere Gespräche mit den Hilfsorganisationen haben gezeigt, dass hier ein besonderer Nachholbedarf besteht. Nachdem wir im Jahr 2008 die Helfergleichstellung bereits im Katastrophenfall eingeführt haben, gilt es nun die Gleichstellung auch unterhalb der Katastrophenschwelle zu vollziehen. Denn auch hier sind wir z.B. bei größeren Unglücken und Schadenslagen auf den tatkräftigen Einsatz von ehrenamtlichen Rettungsdienstleistenden angewiesen. Es kann nicht sein, dass die ehrenamtlichen Helfer, die während der Arbeitszeit zum Einsatz gerufen werden, Lohneinbußen oder anderweitige arbeitsrechtliche Nachteile befürchten müssen", so der Abgeordnete Eberhard Sinner aus eigener Erfahrung seiner Rot-Kreuz- Helfer.